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mEIN Hektar Erde

mEIN Hektar Erde – Ein Hektar Erde für jede Familie – Frei

Bild: © Pierre Kynast

 


Inspiriert von den Gedanken Anastasias
aus den Büchern von Wladimir Megre


 

WaldGartenSiedlung

 

Vorwort

„mEIN Hektar Erde“ ist keine Aufforderung zur Einsiedelei. Mit dem idealtypischen Entwurf für den Aufbau einer WaldGartenSiedlung möchte ich mit der Verwirklichung des Anliegens von „mEIN Hektar Erde“ beginnen; der Schaffung neuer Lebensräume und Gemeinschaften – der Gründung von Familienlandsitzen in WaldGartenSiedlungen. Der Plan ist langfristig. Im Sinne der Wiederbelebung der Erde sind neben Brach-, Wiesen- und Unland auch geschundene Ackerböden geeignete Orte für die Verwirklichung solcher Siedlungen. Aktuelle rechtliche Nutzungsbeschränkungen müssen dabei nicht unbedingt hinderlich sein. Es geht ja nicht darum, neue Städte zu bauen. Wir schaffen uns und unseren Nachkommen Gärten in denen wir zunächst verweilen und später auch leben können.

Mein Bestreben bei der Erstellung des vorliegenden Rahmenplans war äußerste Knappheit, einfache und klare Regelungen, soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Regelungen als nötig. Ich hoffe, das Konzept und die Grundgedanken ergeben sich dem geneigten Leser aus der idealtypischen Planskizze und dem folgenden Satzungsentwurf.

 

Präambel

Diese WaldGartenSiedlung dient der Belebung der Erde und der Entfaltung des menschlichen Wesens auf der Erde. Die Bebauung oder Erschließung der WaldGartenSiedlung im herkömmlichen baulichen Sinne ist – insbesondere auf den Gemeinschaftsgrundstücken – kein vordringliches Anliegen und insgesamt soweit wie möglich zu vermeiden. Die Regelung der Einstimmigkeit, die für die Verfügung über Gemeinschaftsgrundstücke verpflichtend ist, dient als hohe Hürde, um Eingriffe in die natürliche Entfaltung des Mineral-, Pflanzen- und Tierreiches auf ein Minimum zu beschränken. Die WaldGartenSiedlung besteht aus einhundertzwölf gleichgroßen WaldGärten in privatem Eigentum und mindestens einhundertvierundvierzig Flurstücken von derselben Größe eines WaldGartens in Gemeinschaftseigentum, entsprechend der folgenden Planskizze und Satzung.

 

Planskizze

WaldGartenSiedlung – Planskizze – mEIN Hektar Erde

Wiesenweg WiesenWeg
(WaldGärten und Zuwegung Anliegergemeinschaften)

WaldGarten WaldGarten
(Privatgrundstück, mEIN Hektar Erde) (110 x 110 Meter)

Gemeinschaftseigentum (Anliegergemeinschaft zu sieben) Gemeinschaftseigentum
Anliegergemeinschaft zu sieben

Gemeinschaftseigentum Anliegergemeinschaft zu achtundzwanzig Gemeinschaftseigentum
Anliegergemeinschaft zu achtundzwanzig

Flächen: Gesamt 309,76 Hektar (1.760 mal 1.760 Meter); 135,52 Hektar WaldGärten; 174,24 Hektar Gemeinschaftsfläche

 

§1

(1) Die einzelnen Flurstücke der WaldGartenSiedlung sind jeweils einhundertzehn mal einhundertzehn Meter groß und grenzen direkt aneinander.

(2) Flurstücke in privatem Eigentum (WaldGärten) können ausschließlich Eigentum einer oder mehrerer natürlicher Personen sein. Sie sind Freistatt der Eigentümer. Das Grundstück von einhundertzehn mal einhundertzehn Metern ist unteilbar und gehört allen eingetragenen Eigentümern gemeinschaftlich zu gleichen Teilen und Stimmrechten. Eine natürliche Person kann ausschließlich (Mit-)Eigentümer eines WaldGartens innerhalb derselben WaldGartenSiedlung sein.

(3) Von den Außengrenzen eines WaldGartens gemessen, wird ein fünf Meter breiter Seitenstreifen von den Eigentümern dieses WaldGartens von Baum- und Strauchbewuchs, Bebauung oder anderweitiger Blockierung ständig freigehalten. Bewuchs soll auf diesen Streifen ausschließlich Wiese sein. Alle WaldGarten-Eigentümer der gesamten WaldGartenSiedlung haben Wegerecht auf diesen WiesenWegen. Das Wegerecht berechtigt ohne Weiteres, vollumfänglich und zu jeder Zeit zur Herstellung der Wegefähigkeit eines solchen WiesenWeges.

 

§2

(1) Jeweils sieben WaldGärten schließen in ihrer Mitte ein Gemeinschaftsgrundstück von der Größe eines WaldGartens ein. Dieses Flurstück ist Gemeinschaftseigentum der Eigentümer der umliegenden sieben WaldGärten (Anliegergemeinschaft zu sieben).

(2) Jeweils vier Blöcke zu sieben WaldGärten schließen in ihrer Mitte ein Gemeinschaftsgrundstücke in der Größe von vier WaldGärten ein und sind mit weiteren achtundzwanzig Gemeinschaftsgrundstücken umgeben. Diese zweiunddreißig Flurstücke sind Gemeinschaftseigentum der Eigentümer der vier mal sieben umschlossenen WaldGärten (Anliegergemeinschaft zu achtundzwanzig).

(3) Für alle Grundstücke in Gemeinschaftseigentum gilt als Beschlussgrundlage für die Verfügung über das Grundstück Einstimmigkeit der Anliegergemeinschaft (zu sieben, oder zu achtundzwanzig). Jede natürliche Person die (Mit-)Eigentümer eines WaldGartens ist, ist gleichzeitig (Mit-)Eigentümer an den entsprechenden Gemeinschaftsgrundstücken der Anliegergemeinschaft zu sieben und zu achtundzwanzig. Jeder WaldGarten hat in jeder Anliegergemeinschaft eine Stimme.

 

§3

(1) Die gesamte WaldGartenSiedlung besteht aus vier aneinandergrenzenden Anliegergemeinschaften zu achtundzwanzig, mit den entsprechenden WaldGärten und Gemeinschaftsgrundstücken.

(2) Alle (Mit-)Eigentümer eines WaldGartens in der WaldGartenSiedlung haben Wegerecht auf sämtlichen Flurstücken in Gemeinschaftseigentum, gleich, welcher Anliegergemeinschaft diese zugehören.

 

§4

(1) Die Zuwegung zu den WaldGärten über die umschließenden Gemeinschaftsgrundstücke erfolgt über vier gerade Verlängerungen der WiesenWege der Mittelachsen der Anliegergemeinschaften zu achtundzwanzig. Auf den entsprechenden Gemeinschaftsgrundstücken werden dementsprechend zehn Meter breite WiesenWege angelegt und dauerhaft erhalten.

(2) Anlage und dauerhafte Erhaltung dieser Zuwegungen übernehmen für die jeweilige Zuwegung:

  • West, die Anliegergemeinschaft zu sieben des jeweiligen Blockes NordWest;
  • Nord, die Anliegergemeinschaft zu sieben des jeweiligen Blockes NordOst;
  • Ost, die Anliegergemeinschaft zu sieben des jeweiligen Blockes SüdOst;
  • Süd, die Anliegergemeinschaft zu sieben des jeweiligen Blockes SüdWest.

 

§5

(1) Beabsichtigen der oder die Eigentümer eines WaldGartnes diesen aufzugeben, haben (Mit-)Eigentümer eines WaldGartens aus der betreffenden Anliegergemeinschaft zu sieben die vorrangige Möglichkeit zur Übernahme des WaldGartens. Gibt es mehrere Bewerber, entscheidet das Los. Die Übergabe/Übernahme des WaldGartens erfolgt unentgeltlich und bedingungslos.

(2) Gibt es in der Anliegergemeinschaft zu sieben keine Interessenten, so haben (Mit-)Eigentümer aus der Anliegergemeinschaft zu achtundzwanzig die Möglichkeit der Übernahme. Gibt es mehrere Bewerber, entscheidet das Los. Die Übergabe/Übernahme des WaldGartens erfolgt unentgeltlich und bedingungslos.

(3) Gibt es auch in der Anliegergemeinschaft zu achtundzwanzig keine Interessenten, so haben alle (Mit-)Eigentümer eines WaldGartens in derselben WaldGartenSiedlung eine Übernahmemöglichkeit. Gibt es mehrere Bewerber, entscheidet das Los. Die Übergabe/Übernahme des WaldGartens erfolgt unentgeltlich und bedingungslos.

(4) Gibt es innerhalb der gesamten WaldGartenSiedlung keinen Interessenten, kann der WaldGarten frei an andere natürliche Personen übertragen.

 

§6

(1) Alle Streitigkeiten zwischen (Mit-)Eigentümern derselben WaldGartenSiedlung sollen, soweit nötig, in einem Schlichtungsverfahren zwischen den streitenden Personen gelöst werden. Dabei wählen die Streitenden einstimmig einen Vermittler aus den (Mit-)Eigentümern der WaldGartenSiedlung und verhandeln mit diesem unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Sache bis zur Streitbeilegung. Kommt diese nicht binnen sechsunddreißig Tagen zustande, legt der Vermittler innerhalb von weiteren neun Tagen eine Lösung vor, zu deren Annahme beide Parteien sich verpflichten.

 

§7

(1) Der Name der WaldGartenSiedlung soll „Freistatt“ sein. Damit mehrere WaldGartenSiedlungen diesen Namen tragen können, wird zur individuellen Bezeichnung jeweils ein Namenszusatz angehängt, zum Beispiel „Freistatt Eins“.

 

 


 

Verwirklichung – Stand der Dinge

 

Menschen finden sich

Zuerst müssen Gleichgesinnte einander bekannt werden, um gemeinsam in ihrer Umgebung tätig werden zu können. Wenn Sie Interesse an der Verwirklichung ihres Familienlandsitzes in der Gemeinschaft einer WaldGartenSiedlung haben, melden Sie sich bei mir. Ich übernehme, soweit nötig bis auf Weiteres gerne die Projektkoordination und bringe Sie miteinander in Verbindung.

 

Der Preis der Erde

Der Preis für land- oder forstwirtschaftliche Nutzflächen liegt derzeit in Deutschland bei ungefähr zehn- bis zwanzigtausend Euro pro Hektar. Eine WaldGartenSiedlung hat – entsprechend der idealtypischen Planskizze – einhundertzwölf WaldGärten auf insgesamt etwa dreihundert Hektar Gesamtfläche. Soweit es also nötig ist, solche Erde freizukaufen, müsste eine Familie beziehungsweise eine Lebensgemeinschaft für ihren Landsitz in einer WaldGartenSiedlung zwischen dreißig- und sechzigtausend Euro aufbringen. Da das für die meisten Menschen keine Kleinigkeit ist, sind Schenkungen von Dritten willkommen. Als Anregung dazu kann ein Satz von Friedrich Engels dienen:

„Aller Mehrwert – wie er sich auch verteile, als Gewinn des Kapitalisten, Grundrente, Steuer etc. – ist unbezahlte Arbeit.“

(Rheinische Zeitung 12. Oktober 1867; nach Karl Marx, Das Kapital I, 16)

 

Schritt für Schritt

Fangen wir an. Es gibt gute Vorstellungen davon, was wir wollen, welches Leben wir führen, welches wir nicht (mehr) führen wollen. Die Zukunft ist in ständiger Bewegung und ein Unfall kann leicht auch ein Glücksfall sein. Machen wir uns auf den Weg. Den Wagenden winkt das Glück.

 

Pierre Kynast, Merseburg, 13.12.2020

 

 

Ein Hektar Erde für jede Familie; unteilbar, nicht beleihbar, nicht pfändbar, nicht zu enteignen, nicht zu verkaufen, nicht zu besteuren – unantastbar, unverletzlich; ebenso, alle Erträge der Erde dieses Hektars; sie stehen allein in der freien Verfügungsgewalt der Menschen, die diesen Hektar Erde als ihren Hektar Erde beleben. Kurz und gut: freier Lebensraum für freie Menschen – in Gesellschaft.

 

Inhalt

mEIN Hektar Erde
Die Erde ist unser Lebensraum, keine Ware

WaldGartenSiedlung
Gesellschaftsräume der Verbindung von Mensch und Erde
Verwirklichung – Stand der Dinge

Mein Grundeigentum wird mEIN Hektar Erde
Wir müssen die Welt nicht neu erfinden, nur unsere Regeln

Verbindung zu verwandten Themen und ähnlichen Initiativen
Weitere Information und Inspiration zur Tat

 

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2020


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mEIN Hektar Erde

Die Erde ist unser Lebensraum, der Ort, an dem sich lebendige Natur entfaltet. Wir Menschen sind Teil dieser lebendigen Natur, eines sich ständig perfektionierenden Ganzen. Wir sind geneigt, unsere Technik und die Institutionen unserer Zivilisation als den Gipfel unseres Schaffens zu begreifen, den größten Beitrag, den wir im Rahmen der Entwicklung der Welt leisten können. Umso mehr wir das tun, umso mehr sind wir in Gefahr, zu übersehen, dass diese Technik und diese Institutionen uns immer weiter und weiter von der lebendigen Natur trennen. Sie ist es, die sich immer und immer wieder zwischen Himmel und Erde erneuert und entfaltet. Wir sind es, die Städte bauen, die ständig zerfallen und künstlich aufrechterhalten werden müssen. Wir sind es, die mit technologischer Landwirtschaft die Natur und die Böden verheeren. Wir sind es, die die Atmosphäre schädigen und unseren Müll bis in den Weltraum tragen – und wir nennen das immer noch viel zu oft Fortschritt.

Wachstum nennen wir das aufgehende sich Entfalten alles natürlichen Lebens. Wachstum nennen wir ebenso, die Zunahme der technischen Produktion und des Konsums der produzierten Güter. Dabei führt das Geld zu einer Gleichschaltung aller Produktionsgüter. Am Geld gemessen, ist die Arbeit, die in einen Panzer gesteckt wird, genauso viel Wert, wie die Arbeit in der Landschaftspflege oder bei der Herstellung von Kleidung. Ein Euro ist ein Euro, gleich, wie er verdient wurde. Bei der Berechnung des Bruttosozialproduktes wird nicht unterschieden, was umgesetzt wird. Alle Waren und Dienstleistung fließen gleichermaßen, nach der Zahl des Geldes ein. „Wichtig ist, dass Waren und Dienstleistungen umgesetzt werden, immer mehr und mehr, in immer kürzeren Intervallen.“ Dies ist die ständige Forderung des Kredit-Geld-Systems, in dem immer mehr zurückfließen soll, als ausgegeben wurde. Strom oder Öko-Strom, wichtig ist, dass ein Zähler davor geschaltet werden kann und immer mehr hergestellt wird, Kraftwerke, Windräder, Solarzellen – wichtig ist, es dreht sich, schneller und schneller. Diese Art Wachstum gelangt an ihr Ende.

Die natürlichen Ökosysteme bedürfen für ihr Wachstum in den ewigen Kreisläufen unser Zutun nicht. Der Apfelbaum wächst, blüht und trägt Früchte, jedes Jahr aufs Neue, wenn man ihn nur lässt und die Bedingungen nicht zerstört, in denen er das tut. Genau dasselbe gilt für die gesamte Natur bis hin zum Menschen.

Der Mensch ist darüber hinaus fähig, verständnisvoll in die Natur einzugreifen. Ebenso, wie er die Bedingungen des natürlichen Gedeihens vernichten kann, kann er sie befördern und wenn nötig sogar wiederherstellen. So, wie wir die Erde Hektar für Hektar platt machen, können wir helfen, sie Hektar für Hektar wiederzubeleben. Wir können Mit-Schöpfer – Gärtner im Garten Eden sein.

 

mEIN Hektar Erde

Die Erde ist keine Ware. Die Erde ist die Mutter aller Waren und der Mensch, so kann man sagen, ist der Vater der Waren. Unmengen an Schöpferkraft hat der Mensch in Waren gesteckt – insbesondere in den vergangenen 200 Jahren – und im gleichen Maß hat die Erde ihm das Material dafür gegeben. Jede Ware ist aus Erde, in diesem ganz präzisen Sinn. Und weil ihnen in dieser Hinsicht die Erde nicht genug ist, denken einige Menschen darüber nach, wie sie Teile anderer Himmelskörper auf unsere Erde bringen könnten…

Der Mensch ist Vater vieler Dinge. Zur Ware werden sie aber nicht allein dadurch, dass der Mensch sie schafft. Erst wenn sie verkauft werden, wenn das Geld ins Spiel kommt, dieses irreführende Neutrum, werden sie zur Ware.

Die Erde ist keine Ware. Sie kann daher weder gekauft noch verkauft werden. Die Erde ist der Lebensraum, die Nahrungsquelle und die Heimat des Menschen. Zwischen Himmel und Erde stehend, ist es die lebendige Verbindung mit beiden, die den Menschen zum Menschen macht.

Diese lebendige Verbindung des Menschen mit der Erde ist die Grundbedingung für seine freie Entfaltung als menschliches Wesen. Alles was ihn von dieser Verbindung abschneidet, das schadet ihm.

Das Leben vieler Menschen in den materialistisch-technokratischen Zivilisationen ist zu großen und langen Teilen getrennt von der Erde, der lebendigen Heimat des Mineral-, Pflanzen- und Tierreichs. In weiten Räumen und über lange Lebens-Zeit hinweg verbringt der Mensch sein Dasein in den derzeitigen Zivilisationen zwischen Waren. Der Pflasterstein gehört ebenso dazu, wie das Flugzeug, seine Wohnung oder sein Haus und selbst seine Nahrung. Selbstverständlichkeiten werden zum Problem, sie machen Arbeit.

Der Garten Eden ist hier, aber wir haben ihn unter Beton vergraben und aus unseren Seelen vertrieben. Wir träumen von Wohlstand und meinen Waren damit, beginnen wir, wieder vom Garten Eden zu träumen.

 

mEIN Hektar Erde

ist für jeden Menschen, der will, der nächste Schritt zur Verwirklichung des Garten Eden. Es ist das angestammte Grundrecht jedes Menschen, in Eintracht auf und mit seiner Erde zu leben. Nehmen wir dieses Grundrecht in Anspruch. Bleiben wir der Erde treu, entfalten wir mit ihr unser menschliches Wesen.

Rhizom statt Hierarchie, Bäume statt Pyramiden, Selbstbeherrschung und Autonomie.

 

Pierre Kynast, Merseburg, 10.11.2020

E-Mail: info@pierrekynast.de | Anschrift: Pierre Kynast, Postfach 1602, 06206 Merseburg, Deutschland | Internet: mein-hektar-erde.de

Haben Sie Fragen, Vorschläge oder Interesse, Ihren Familienlandsitz in einer WaldGartenSiedlungen aufzubauen, kontaktieren Sie mich gern jeder Zeit.

 


 

Mein Grundeigentum wird mEIN Hektar Erde

 

Artikel eins

mEIN Hektar Erde für jede Familie; unteilbar, nicht beleihbar, nicht pfändbar, nicht zu enteignen, nicht zu verkaufen, nicht zu besteuren – unantastbar, unverletzlich; ebenso, alle Erträge der Erde dieses Hektars; sie stehen allein in der freien Verfügungsgewalt der Menschen, die diesen Hektar Erde als ihren Hektar Erde beleben. Freier Lebensraum für freie Menschen in Gesellschaft: Freistatt.

 

Artikel zwei

Als „mEIN Hektar Erde“ kann jeder Mensch ein Grundstück in der Größe bis maximal 13.900 (dreizehntausendneunhundert) Quadratmeter, dessen Eigentümer er ist, geltend machen. Sind mehrere Menschen Eigentümer dieses Grundstücks, können sie dasselbe nur gemeinschaftlich als mEIN Hektar Erde geltend machen, also alle Eigentümer oder keiner. Sie müssen weiterhin zu jeweils gleichen Anteilen und Stimmrechten Eigentümer sein. Ist eine nicht-natürliche Person Miteigentümer, ist eine Geltendmachung als mEIN Hektar Erde unmöglich.

 

Artikel drei

Schließen sich mehrere Menschen mit ihren als mEIN Hektar Erde geltend gemachten Grundstücken zu einer Siedlungsgemeinschaft zusammen, können sie, über die Regelung in Artikel zwei hinaus, weitere Flächen als mEIN Hektar Erde geltend machen. Die maximale Gesamtgröße dieser Flächen ergibt sich aus der Anzahl der dieser Siedlungsgemeinschaft zugehörigen Menschen, multipliziert mit 4.400 (viertausendvierhundert) Quadratmeter. Eigentümer dieser Gemeinschaftsflächen sind alle der Siedlungsgemeinschaft zugehörigen Menschen gemeinschaftlich, zu jeweils gleichen Anteilen und Stimmrechten.

 

*

 

Politische Agenda

Die drei vorangehenden verfassungsmäßigen Artikel sind als minimalistischer Rechtssatzungsentwurf formuliert. Ihrem tragenden Prinzip nach formulieren sie eine Selbstverständlichkeit, wenn man so will. Die Verwirklichung dieser Selbstverständlichkeit – freier Lebensraum für freie Menschen in Gesellschaft – ist, vom aktuellen Standpunkt aus gesehen, ein politisches Ziel. Nur tätig kann dieses Ziel verwirklicht werden. Helfen Sie mit.


 

 


 

Verbindung zu verwandten Themen und ähnlichen Initiativen

 

Die Anastasia Bücher

Ausführliche Darstellung des Inhalts aller neun Bände durch Konstantin Kirsch – der den Indexband zur deutschen Ausgabe erarbeitete – im Gespräch bei Lebens-Forum-Wohlstand.

https://www.youtube.com/watch?v=UuYsIYCADl0&list=PLGo9kTwgpfv_gY73IhqSuHJxKwZ95KJXL

 

Wladimir Megre

Offizielle Internetseite des Autors der Anastasia Bücher. Information zu den Büchern, Veranstaltungen, Neuigkeiten aus der Welt der Familienlandsitze und vieles mehr.

https://vmegre.com/en/

 

Waldgartendorf

Konstantin Kirsch begann 1993 ein Permakulturprojekt am Triesch zu entwickeln. Einzigartig ist seine Forschung über lebende Häuser. Bei privaten Führungen durch den Waldgarten kann man mehr über lebende Häuser oder über Waldgärten erfahren. Internetseite des „Projekt Waldgartendorf e.V.“

https://www.waldgartendorf.de/

 

Weda Elysia

Eine Gärtnerhof-Kleinsiedlung für FamilienStammesLandsitze im Harz

https://www.weda-elysia.de/

 

Familienlandsitz Landolfswiese,
Goldenes Grabow

Unser Stand am 6. August 2019: Wir sind sechs Familien, die fleißig ihren Familienlandsitz erschaffen. Wir treffen uns zum gärtnern, singen, handwerken und um alles zu besprechen, was uns auf dem Herzen ist.

http://www.landolfswiese.de/goldenes-grabow/

 

Ihr mEIN Hektar Erde Projekt

Haben Sie ein eigenes, ähnliches Projekt für Familienlandsitze nach Anastasia oder weitere Information zu diesem Thema? Wir stellen hier gerne eine Verbindung zu ihnen her.

 

Pierre Kynast, Merseburg, 23.11.2020

E-Mail: info@pierrekynast.de | Anschrift: Pierre Kynast, Postfach 1602, 06206 Merseburg, Deutschland | Internet: mein-hektar-erde.de

Haben Sie Fragen, Vorschläge oder Interesse, Ihren Familienlandsitz in einer WaldGartenSiedlungen aufzubauen, kontaktieren Sie mich gern jeder Zeit.

 

 

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